Das Bieterverfahren soll einen marktgerechten Preis der Immobilie herbeiführen.
Beim Bieterverfahren handelt es sich um keine Auktion oder Versteigerung, bei dem der Meistbietende den Zuschlag bekommt.
Nach Besichtigung der Immobilie geben die Interessenten innerhalb eines Bieterzeitraumes ihre Gebote ab.
Nach Beendigung der Bieterrunde entscheidet der Verkäufer ob er ein Gebot annimmt. Das muss nicht immer der Meistbietende sein.
Fällt nach einer Bieterrunde noch keine Entscheidung des Verkäufers, kann er eine neue Runde einläuten.
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